Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen wurden vom Bundeskartellamt unter der Geschäftsnummer
B2-776000-164/77 in einem formlosen Verfahren registriert und ihre Ausgewogenheit durch die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher e.V. überprüft.
- Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den ihr erteilten Auftrag mit Sorgfalt zu erledigen. Eine weitergehende Haftung wird für die Auftraggeberin und ihre Mitarbeiter ausgeschlossen. Insbesondere wird nicht für Entschließungen gehaftet, die aufgrund eines Berichtes der Auftragnehmerin gefasst werden.
- Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrages erfolgt im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, im übrigen nach pflichtgemäßem Ermessen.
- Für Aufträge, die eine gefahrgeneigte Leistung beinhalten, kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin entsprechend der Gefahrenzuerkennung ein prozentualer Risikozuschlag vereinbart werden. Berechnungsgrundlage des prozentualen Risikozuschlages ist das Volumen des Zeithonorars, einschließlich etwaiger Zeitzuschläge.
- Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin ist - soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt werden soll - Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistung Dienstvertrag.
- Die Auftragnehmerin unterliegt der Schweigepflicht.
- Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich die Auftragnehmerin, einen Abschlussbericht nach Rechnungsausgleich der Auftraggeber zu übermitteln.
- Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet bei vereinbarungswidriger Weitergabe eines Berichtes an Dritte.
- Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf die Auftragnehmerin den Auftrag zurückgeben.
- Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten der Auftraggeberin.
- Der Auftraggeber kann jederzeit, die Auftragnehmerin nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen.
- Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der bis dahin entstandenen Kosten gemäß seinen Sätzen.
- Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden. Ist dieser Vorschuss verbraucht und stellt der Auftraggeber weitere Mittel nicht zur Verfügung, kann die Arbeit unterbrochen werden.
- Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu begleichen. Bei Verzug wird ein Säumniszuschlag erhoben.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit der Auftragnehmerin in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
- Werden die Auftragnehmerin oder die in der Sache tätig gewesenen Mitarbeiter als Zeugen im Prozess in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen des Auftragnehmers zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der Auftragnehmerin anzurechnen.
- Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt.
- Mündliche Vereinbarungen hinsichtlich der Vertragsbedingungen können nicht getroffen. werden und haben keine Gültigkeit, sie sind nur Zulässig hinsichtlich der zeitlichen Auftragsführung. Sollten Teile des Vertrages unwirksam werden, so sollen die übrigen Bestimmungen gültig bleiben.
- Auftraggeber oder Detektei können im Streitfalle die unparteiliche und schiedsrichterliche Entscheidung des Bundesverbandes Deutscher Detektive e.V. (BDD), Geschäftsstelle anrufen. Die dort ergehende Entscheidung soll als verbindlich angesehen werden. Der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten ist nicht ausgeschlossen.
- Mit Vollkaufleuten ist als Gerichtsstand und Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin oder ein Niederlassungsort ihrer Wahl vereinbart worden.
Gerichtsstand
Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Positionen der vertraglichen Übereinkunft ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Positionen wirksam bleiben.
Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz der Detektei Menge.
Detektei Menge